Allgemeine Geschäftsbedingungen

ViaVector (Nummer der Handelskammer: 09206469)

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

Die folgenden Definitionen haben im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgende Bedeutung:

  1. „Abtretung“ oder „Vereinbarung“: die vertragliche Vereinbarung, in der sich ViaVector gegenüber dem Kunden verpflichtet, bestimmte Tätigkeiten auszuführen;
  2. „Kunde“: die natürliche Person oder die juristische Person, die ViaVector mit der Durchführung der Arbeit beauftragt hat;
  3. “Arbeit”: Alle Aktivitäten und Dienstleistungen, die von ViaVector für den Kunden ausgeführt werden und die von ViaVector akzeptiert wurden, sowie alle daraus resultierenden Aktivitäten und Operationen für ViaVector.
  4. „Dateien“: (Erfassung von) Daten in elektronischer Form, die sich auf die auszuführenden Arbeiten beziehen.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für: alle Angebote, Angebote, Abtretungen, Rechtsbeziehungen und Vereinbarungen, gleichgültig, in welcher Form sich ViaVector verpflichtet, Arbeiten für den Kunden auszuführen, sowie alle daraus resultierenden Aktivitäten für ViaVector.
  2. Abweichungen von und Ergänzungen zur Bestellung und / oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, beispielsweise in einer (schriftlichen) Vereinbarung oder (einer weiteren) Bestätigung der Abtretung.
  3. Wenn eine Bedingung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer Bedingung in der Auftragsbestätigung abweicht, gilt die in der Auftragsbestätigung enthaltene Bedingung für den Konflikt.
  4. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird von ViaVector ausdrücklich abgelehnt.
  5. Diese allgemeinen Bedingungen gelten auch für zusätzliche oder Folgeaufträge.

Artikel 3 – Abtretungen

  1. ViaVector trifft geeignete Maßnahmen, um die persönlichen Daten und andere vertrauliche Informationen des Kunden zu schützen.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Dateien, auch wenn diese von Dritten stammen, sofern sich die Art der Abtretung nicht anderweitig ergibt.
  3. Der Kunde stellt ViaVector für Schäden frei, die auf fehlerhafte, rechtswidrige oder unvollständig gelieferte Dateien des Kunden zurückzuführen sind.
  4. Für jeden Auftrag, der von ViaVector angenommen wird, gibt es eine Aufwandspflicht. ViaVector haftet niemals für Ergebnisse, die nicht erzielt wurden.
  5. ViaVector legt fest, auf welche Art und Weise die Zuweisung ausgeführt wird und von welchem ​​Mitarbeiter.
  6. ViaVector hat das Recht, die Arbeit von Dritten durch ViaVector zu bestellen.
  7. Wenn ViaVector die Verpflichtungen aus dem Vertrag infolge höherer Gewalt im Sinne von Art. Nicht rechtzeitig oder nicht angemessen erfüllen kann. 6:75 BW Diese Verpflichtungen sind bis zu dem Moment ausgesetzt, in dem ViaVector diese vereinbarungsgemäß noch erfüllen kann.
  8. ViaVector ist nicht verpflichtet, Arbeiten auszuführen, bevor der Kunde die Arbeiten bezahlt hat.
  9. Wenn der Kunde in anderen Fällen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung bezahlt hat, befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, und ViaVector ist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen (Handels-) Zinsen zu berechnen.
  10. ViaVector ist berechtigt, die Erfüllung aller seiner Verpflichtungen nach einem sorgfältigen Abwägen der Interessen, einschließlich der Übermittlung von Dateien oder anderen Gegenständen an den Kunden oder Dritte, bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, an dem alle fälligen und fälligen Forderungen gegen den Kunden vollständig bezahlt sind.

Artikel 4 – Fristen

  1. Wenn zwischen dem Kunden und ViaVector ein Termin / Datum vereinbart wurde, innerhalb dessen der Auftrag ausgeführt werden muss, und der Kunde nicht: (a) eine Vorauszahlung leistet, sofern dies vereinbart wurde, oder (b) die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, in der gewünschten Form und vollständig sind Der Kunde und ViaVector beraten sich in der gewünschten Weise über eine neue Frist / einen neuen Termin, innerhalb dessen der Auftrag ausgeführt werden muss.
  2. Fristen, innerhalb derer die Arbeiten zu erledigen sind, gelten nur dann als Frist, wenn dies zwischen Auftraggeber und ViaVector ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 5 – Haftung

  1. ViaVector haftet nicht für Schäden des Kunden, die dadurch entstehen, dass der Kunde keine falschen oder unvollständigen Dateien an ViaVector übermittelt hat oder weil diese nicht rechtzeitig geliefert wurden.
  2. ViaVector haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangenen Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen und sonstiger Folgeschäden oder indirekter Schäden, die auf Nichterfüllung, verspätete oder unsachgemäße Leistung von ViaVector zurückzuführen sind.
  3. Die Haftung von ViaVector beschränkt sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens, der sich aus einer (zusammenhängenden) Reihe von Mängeln bei der Ausführung der Abtretung ergibt. Diese Haftung für unmittelbare Schäden ist auf den Betrag begrenzt, der laut Haftpflichtversicherer von ViaVector für den jeweiligen Fall ausgezahlt wird, zuzüglich etwaiger Selbstbehalte, die ViaVector im Rahmen der Versicherung trägt. Direkter Schaden bezeichnet die angemessenen Kosten, um die Ursache und das Ausmaß des Schadens zu bestimmen. die angemessenen Kosten, die entstehen, um die Leistung von ViaVector mit der Vereinbarung zu erfüllen, und die angemessenen Kosten, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen.
  4. Wenn der Haftpflichtversicherer aus irgendeinem Grund nicht zahlt – wie in Absatz 3 dieses Artikels erwähnt -, ist die Haftung von ViaVector auf den Rechnungsbetrag begrenzt, der für die Ausführung des Auftrags berechnet wird.
  5. Im Falle einer Beschwerde bezüglich der gelieferten Dateien muss sich der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Dateien bei ViaVector beschweren. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Schadensersatz. Diese Frist ist ein Fälligkeitsdatum.
  6. Alle anderen Ansprüche gegen ViaVector verjähren, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde davon Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte bekannt sein können, vor dem zuständigen Gericht erhoben werden. Diese Periode betrifft ein Fälligkeitsdatum.

Artikel 6 – Schutz personenbezogener Daten

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass ViaVector im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten benötigt. Der Kunde erkennt an, dass ViaVector eine Person ist, die für die im vorherigen Satz genannten personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verantwortlich ist.
  2. ViaVector verpflichtet sich zur angemessenen Sicherheit und Vertraulichkeit der in Absatz 1 genannten personenbezogenen Daten.
  3. ViaVectoris ist nicht berechtigt, die in Absatz 1 genannten personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken als zur Durchführung der Abtretung zu verwenden, es sei denn, die Einhaltung der ViaVector-Gesetze und -Vorschriften macht davon eine Ausnahme.
  4. Im Falle eines Verstoßes im Zusammenhang mit der Sicherheit der in Absatz 1 genannten personenbezogenen Daten wird ViaVector den Kunden so schnell wie möglich nach deren Entdeckung informieren.
  5. Der Kunde hat jederzeit eine unabhängige Verpflichtung, die anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie alle vertraglichen oder internen Verpflichtungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten einzuhalten, einschließlich geeigneter Sicherheitsvorkehrungen bei der Übermittlung der personenbezogenen Daten an ViaVector.
  6. Der Kunde garantiert gegenüber ViaVector, dass er berechtigt ist, die im ersten Absatz genannten personenbezogenen Daten an ViaVector weiterzugeben, und stellt ViaVector von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf diese personenbezogenen Daten frei, mit Ausnahme derjenigen, für die ViaVector selbst nach dem Gesetz haftet.

Artikel 7 – Schlussbestimmungen

  1. Die Vereinbarung unterliegt niederländischem Recht. Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht des Bezirks, in dem sich ViaVector befindet, beigelegt.
  2. Nicht nur ViaVector, sondern auch alle (rechtlichen) Personen, die an der Ausführung eines Auftrags des Kunden beteiligt sind oder in irgendeiner Weise mit ViaVector verbunden sind oder waren, können sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.
  3. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der zugrunde liegenden Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig und / oder ungültig ist und / oder aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, Gerichtsbeschlüssen oder anderweitig nicht durchsetzbar ist, hat dies keinerlei Auswirkungen. haben die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der zugrunde liegenden Vereinbarung.